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Privacy Shield laut EuGH unwirksam

Privacy Shield laut EuGH ungültig

EuGH Urteil mit Folgen

Privacy Shield ermöglicht es, personenbezogene Daten zu kommerziellen Zwecken aus der EU an zertifizierte US-amerikanische Unternehmen zu übertragen.

Einer der Hauptgründe für das Urteil zum Privacy Shild ist, dass Überwachungs­programme der US-Nachrichtendienste nicht auf das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit “zwingend erforderliche Maß” beschränkt sind.

Die Tragweite des Urteils wird sich erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Folgende US-Anbieter Plattformen könnten u.a. betroffen sein.

Facebook-Dienste, Twitter, Instagram, XING, Pinterest, Google (Ads, Analytics, Adsense, Doubleclick, Web Fonts, Maps, reCAPTCHA …), MailChimp, YouTube, Vimeo, PayPal, Sofortüberweisung, Paydirekt, Zoom Skype, Microsoft Teams, Amazon Partnerprogramm) etc.

Was ist zu tun?

Unsere Kunden die wir bereits über unser e-Recht24-Partnerprogramm verwalten können sich zurücklehnen. Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte und aktualisieren die Datenschutzerklärungen. 

Gerne legen wir für Sie ein Profil bei e-recht24 an und aktualisieren auch Ihre Website! Bei Kunden die über eine WordPress-Website verfügen kann die Aktualisierung über ein PlugIn erfolgen. Die Synchronisation der Texte bei erforderlichen Anpassungen ist so noch einfacher und schneller durchzuführen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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