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BGH Urteil zu Cookies

Aktuelles Urteil zu Cookies

BGH bestätigt jetzt, Einwilliung muss sein

Nach dem EuGH hat jetzt auch der BGH bestätigt, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung der Besucher benötigen, wenn Cookies gesetzt werden. Vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner genügen nicht.

Was bedeutet das für Websitebetreiber?

Sie benötigen auf Ihrer Website eine aktive Zustimmung Ihrer Besucher. Ein Cookie-Banner reicht nicht, eine vorausgewählte Zustimmung ist nicht erlaubt. 

Cookie Einwilligung Beispiel
Beispiel für eine korrekte Einwilligung

Tatsächlich gibt es immer noch Websites ohne Cookie-Banner. Die betrifft hauptsächlich ältere Websites für die es keine vorgefertigte Lösung gibt und eine Entwicklung nicht zielführend ist. Diese Tools müssen regelmäßig angepasst werden. Ältere Websites weisen zudem teils erhebliche Sicherheitslücken auf. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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